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Veranstaltungen

Ausschreibung 13. Internationaler Telemann-Wettbewerb

 
VORBEMERKUNG

Der 13. Internationale Telemann-Wettbewerb ist für die beiden Kategorien historische Streichinstrumente (Barockvioline, Viola da gamba) und Kammermusikensembles ausgeschrieben. Um die Teilnahme in beiden Kategorien können sich ausschließlich Instrumentalist*innen und Ensembles bewerben, deren primäres interpretatorisches Anliegen die historische Aufführungspraxis ist. Jeder/jede Musizierende kann in beiden Kategorien teilnehmen, darf jedoch nur Mitglied eines angemeldeten Ensembles sein.

 
AUSSCHREIBUNG KAMMERMUSIKENSEMBLES

 
WETTBEWERBSBEDINGUNGEN

Für teilnehmende Kammermusikensembles ist die einfache Besetzung jeder Stimme verbindlich, wobei beim Basso continuo eine Besetzung mit einem oder mehreren Instrumenten zulässig ist.

Ausgenommen vom Wettbewerb sind Ensembles mit nur einem Soloinstrument und Basso continuo.

In der Kategorie Kammermusikensembles gilt ein Altersdurchschnitt von maximal 32 Jahren, wobei kein Mitglied vor dem 21. März 1986 geboren sein darf.

Jeder/jede Musizierende darf nur als Mitglied eines angemeldeten Ensembles am 13. Internationalen Telemann-Wettbewerb teilnehmen.

Teilnehmende, die auch in der Kategorie historische Streichinstrumente teilnehmen, dürfen kein Repertoire übernehmen.

Das Wettbewerbsbüro stellt teilnehmenden Ensembles kostenfrei Probenräume. Eine Einspielzeit unmittelbar vor dem Auftritt wird gewährleistet. Proben- und Einspielräume sind mit einem gestimmten Cembalo ausgestattet.

 
INSTRUMENTE UND STIMMHÖHE

Zugelassen sind Instrumente, für die Telemann Kammermusik komponiert hat (ausgeschlossen sind damit z.B. Voice Flutes und andere kleine oder große Blockflöten, Piccolo-Querflöten, Zink, Posaune u.ä.).

Jedes Ensemblemitglied muss auf einem historischen Instrument (spätestens aus dem 18. Jahrhundert) oder einem Nachbau bzw. einer Stilkopie des jeweiligen Instruments spielen. Für die Streichinstrumente gilt dies auch für Bögen und Besaitung. Eine Prüfung insbesondere der Violinen bleibt den Veranstaltern bzw. der Jury vorbehalten.

Ein zweimanualiges Cembalo wird vom Veranstalter bereitgestellt. Der Stimmton ist a1 = 415 Hertz, temperiert nach Valotti.

 
REPERTOIRE UND VORTRAGSLÄNGE

Für alle drei Wettbewerbsrunden sind vollständige Werke von Georg Philipp Telemann und seinen Zeitgenossen vorzubereiten. Telemanns Werke sollen zeitlich mindestens die Hälfte des Programms jeder einzelnen Runde ausmachen.

Für die Programmzusammenstellung können die in den Repertoireempfehlungen für die Kategorie Kammermusikensembles des 13. Internationalen Telemann-Wettbewerbs aufgeführten gedruckten Sammlungen und Werke eine Orientierung bieten. Diese Repertoireempfehlungen stehen hier zum Download bereit. Darüber hinaus können auch andere Werke Telemanns und seiner Zeitgenossen herangezogen werden.

Das Programm darf je Runde nur eine Komposition für Soloinstrument und Basso continuo bzw. obligates Cembalo oder zwei Instrumente senza B.c. enthalten.

Alle Kompositionen sind in Originalbesetzung bzw. gegebenenfalls in von den Komponisten vorgeschlagenen Alternativbesetzungen vorzutragen.

Ensembles sind eingeladen, je Runde ein dramaturgisch ansprechendes Programm zu konzipieren, mit dem sie insbesondere auch Besonderheiten ihrer Besetzung unterstreichen.

Für die einzelnen Runden sind folgende Zeiten verbindlich:

1. Runde: 15–20 Minuten (auf Basis einer Videoaufnahme)
2. Runde: 20–25 Minuten
3. Runde (Finale): 30 Minuten

Die angegebenen Zeiten sind inklusive Stimmzeit zu verstehen. Das vorzubereitende Programm hat somit eine Gesamtlänge von maximal 75 Minuten.

Gegebenenfalls sind die ausgewählten Kompositionen mit verkürztem Da capo und/oder ohne Wiederholungen zu spielen; die Jury behält sich ein Abbrechen des Vortrags oder das Auslassen einzelner Sätze vor.

Für jede Runde ist ein neues Programm zu gestalten. Die Übernahme eines Werkes mit max. 10 Minuten Länge aus der ersten Runde ist zulässig.

Mindestens die Hälfte des Programms jeder Runde ist in der kompletten Ensemblebesetzung vorzutragen.

 
ABLAUF

Die 1. Runde wird auf der Basis von Videoaufnahmen durchgeführt. Dazu reichen Ensembles zusammen mit ihrer Anmeldung bis zum 6. Januar 2025 (Datum des Zeitstempels) eine Videoaufnahme ihres vollständigen Programms der 1. Runde ein.

Für die 1. Runde gelten folgende Anforderungen an die Videoaufnahme:

  • Aufnahme des vollständigen Programms der 1. Runde.
  • Eine gute Tonqualität wird vorausgesetzt.
  • Wählen Sie für die Aufnahme einen geeigneten Ort, keinen Raum mit zu viel Nachhall, sondern beispielsweise das Aufnahmestudio einer Hochschule.
  • An der Aufnahme dürfen nur Ensemblemitglieder beteiligt sein, die auch am Wettbewerb teilnehmen.
  • Innerhalb der Aufnahme sind keine Schnitte erlaubt. Das Nachstimmen der Instrumente ist nicht herauszuschneiden.
  • Wenn möglich, blenden Sie den Ensemblenamen sowie die Titel der Werke ein.
  • Die Videodatei ist wie folgt zu benennen: Ensemblename _ITW_ 2025_ensembles

Die 2. und 3. Wettbewerbsrunde finden im Präsenzmodus statt und werden öffentlich durchgeführt. Austragungsort der 2. und 3. Runde: Schinkelsaal im Gesellschaftshaus Magdeburg, Schönebecker Straße 129.

Für die Teilnahme an der 2. und 3. Runde ist eine persönliche Einschreibung durch die jeweilige Ansprechperson des Ensembles erforderlich (Zeitfenster und Ort siehe Zeitplan).

Die Teilnahme erfolgt in alphabetischer Reihenfolge, wobei der Anfangsbuchstabe des Ensemblenamens maßgebend ist. Das Wettbewerbsbüro ermittelt per Los, an welcher Stelle des Alphabets begonnen wird. Das beginnende Ensemble wird im Rahmen der Begrüßungsveranstaltung bekannt gegeben (Zeit und Ort siehe Zeitplan).

Im Anschluss an die Begrüßung werden der Ablauf der 2. Wettbewerbsrunde sowie die vorgesehenen Probenzeiten im Wettbewerbsbüro per Aushang veröffentlicht.

 
ZEITPLAN

Einschreibung: Mo, 24. März 2025, 10:00–15:00 Uhr
Ort: Wettbewerbsbüro, Gesellschaftshaus Magdeburg, Schönebecker Straße 129

Eröffnung und Begrüßung: Mo, 24. März 2025, 17:00 Uhr
Ort: Gartensaal, Gesellschaftshaus Magdeburg

2. Runde: Di, 25. März 2025
Bekanntgabe Teilnehmende Ensembles der 3. Runde: ca. 2 Stunden nach Beendigung der 2. Runde

3. Runde (Finale): Fr, 28. März 2025

Bekanntgabe der Preisträger-Ensembles: ca. 2 Stunden nach Beendigung der 3. Runde

Abschlusskonzert der Preisträger*innen: So, 30. März 2025, 11:00 Uhr

Die Preisträgerensembles des Wettbewerbs sowie die von der Jury ausgewählten Gewinnerinnen und Gewinner von Sonderpreisen sind verpflichtet, am Abschlusskonzert teilzunehmen.

 
MITSCHNITTOPTION

Das Finale oder das Abschlusskonzert werden voraussichtlich vom Rundfunk mitgeschnitten. Mit der Einschreibung übertragen die Wettbewerbsteilnehmenden sämtliche Rechte an der Verwertung des Mitschnitts zeitlich und räumlich unbefristet für eine uneingeschränkte Zahl von Übertragungen dem Veranstalter. Diese Rechteeinräumung beinhaltet das Recht zur Verwendung des Mitschnittes zur terrestrischen Ausstrahlung, zur Ausstrahlung über Satelliten, zum Streaming (auch Live-Stream), zur Bereitstellung in digitalen Kanälen und zur Nutzung im Web-Channel bzw. auf Social Media-Plattformen.

 
ANMELDUNG

Die Anmeldung ist online ab dem 1. November 2024 möglich und muss bis einschließlich Montag, 6. Januar 2025 (Datum des Zeitstempels) erfolgen.

Zur Anmeldung gehören:

  • Anmeldeformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Wettbewerbsprogramm für die 1., 2. und 3. Runde (mit Angabe der genauen Besetzung, der Werk- und Satzfolge sowie der Dauer der Einzelsätze bzw. des Gesamtwerks)
  • Scan Reisepass oder Personalausweis von jedem Ensemblemitglied
  • Nachweis über die musikalische Ausbildung jedes Ensemblemitglieds (Immatrikulationsbescheinigung bei Studierenden, Scan Abschlusszeugnis bei Absolventen)
  • Künstlerischer Werdegang des Ensembles inkl. Angaben zur Wettbewerbsbesetzung
  • Ensemblefoto (druckfähig, mindestens 300 dpi) und Name der Fotografin oder des Fotografen
  • Videoaufnahme für die 1. Runde
  • Überweisung der Anmeldegebühr in Höhe von 60,00 EUR

Unvollständige Anmeldungen können nicht berücksichtig werden.

Die Teilnahme an der 2. und ggf. 3. Runde ist dem Wettbewerbsbüro vom jeweiligen Ansprechpartner des Ensembles am Freitag, dem 21. März 2025, verbindlich per E-Mail mitzuteilen.

 
GEBÜHREN UND ZULASSUNG

Von jedem Ensemble ist eine Anmeldegebühr in Höhe von 60,00 EUR (als Nettobetrag für den Empfänger) bis Montag, 6. Januar 2025 einzuzahlen. Die Zahlung sowie die Vollständigkeit der Anmeldeunterlagen ist Voraussetzung zur Teilnahme an der ersten Wettbewerbsrunde.

Entscheidend für die Teilnahme an der zweiten Runde sind die Nominierung durch die Jury anhand der eingereichten Videoaufnahme.

Die jeweiligen Ansprechpartner der Ensembles werden über die Zulassung zur zweiten Runde bis Freitag, 31. Januar 2025 per E-Mail informiert.

Die Teilnahmegebühr ab der zweiten Runde beträgt 75,00 € für jedes Ensemblemitglied. Der entsprechende Betrag ist (als Nettobetrag für den Empfänger) bis Freitag, 14. Februar 2025 einzuzahlen.

Nach Erhalt der Zulassung und Einzahlung der Teilnahmegebühr ist das Ensemble zur weiteren Teilnahme am Wettbewerb berechtigt.

Für Teilnehmende am Streicherwettbewerb entfällt die Teilnahmegebühr für den Ensemblewettbewerb.

Bitte senden Sie die Zahlungsbelege für die Anmelde- und Teilnahmegebühren per E-Mail an wettbewerb@telemann.de, um die fristgerechten Überweisungen nachzuweisen.

Bankverbindung für Anmelde- und Teilnahmegebühr (die Gebühren sind separat zu überweisen):

Empfänger: Internationale Telemann-Gesellschaft e.V.
IBAN: DE68 8105 3272 0031 2518 18
BIC: NOLADE21MDG
Bank: Stadtsparkasse Magdeburg
Verwendungszweck: 13. ITW Ensembles, Ensemblename

Gehen die Zahlungen der Anmelde- und Teilnahmegebühr nicht fristgerecht ein, erlischt die Teilnahmeberechtigung. Die Anmelde- und Teilnahmegebühr wird im Falle eines Rücktritts nicht erstattet. Bei einer Teilnahmeverhinderung aus Krankheitsgründen (ärztliches Attest erforderlich) werden von der zu erstattenden Teilnahmegebühr 50,00 EUR je Mitglied Bearbeitungskosten einbehalten. Sollten einzelne Ensemblemitglieder auf Grund höherer Gewalt nicht am Wettbewerb teilnehmen können, so ist das Wettbewerbsbüro umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Für einen evtl. vom Ensemble bestimmten Ersatzspieler sind die Anmeldeunterlagen unaufgefordert und vollständig nachzureichen. Die Wettbewerbsleitung behält sich eine Entscheidung über die Umbesetzung vor.

 
ALLGEMEINE SCHLUSSBESTIMMUNGEN

An‐ und Abreise, Unterkunft und Verpflegung werden von den Teilnehmenden selbst organisiert und bezahlt.

Ensembles, die am Finale teilnehmen, erhalten einen Aufenthaltskostenzuschuss von 75,00 EUR pro Mitglied.

Die Entscheidungen der Jury sind in allen Fällen nicht anfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Anmeldung erkennt jeder Teilnehmer die Wettbewerbsbedingungen an.

Nach der zweiten Runde stehen den ausscheidenden Ensembles Jurymitglieder für ein Gespräch zur Verfügung, ebenso nach der Bekanntgabe der Preise. Bis zum Ausscheiden eines Ensembles ist der Kontakt zu Jurymitgliedern untersagt. Fragen sind über das Wettbewerbsbüro an die Jury zu richten.

Teilnehmende stimmen mit ihrer Einschreibung Bild- und Tonaufnahmen seitens des Veranstalters sowie deren Verwendung für Pressezwecke, Dokumentation, Archiv, für Publikationen (online und print) sowie zur Verwendung auf Social-Media-Plattformen des Veranstalters zu.

 
Änderungen vorbehalten!

Ausschreibungsunterlagen und Repertoire zum Download