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Ausschreibung 13. Internationaler Telemann-Wettbewerb

 
VORBEMERKUNG

Der 13. Internationale Telemann-Wettbewerb ist für die beiden Kategorien historische Streichinstrumente (Barockvioline, Viola da gamba) und Kammermusikensembles ausgeschrieben. Um die Teilnahme in beiden Kategorien können sich ausschließlich Instrumentalist*innen und Ensembles bewerben, deren primäres interpretatorisches Anliegen die historische Aufführungspraxis ist. Jeder/jede Musizierende kann in beiden Kategorien teilnehmen, darf jedoch nur Mitglied eines angemeldeten Ensembles sein.
 

AUSSCHREIBUNG HISTORISCHE STREICHINSTRUMENTE
(Barockvioline und Viola da gamba)
 

WETTBEWERBSBEDINGUNGEN

Die Kategorie historische Streichinstrumente ist für Barockvioline und Viola da gamba mit und ohne Basso continuo ausgeschrieben. Teilnehmende in dieser Kategorie müssen am oder nach dem 21. März 1990 und vor dem 21. März 2007 geboren sein. Der Wettbewerb ist öffentlich.

Während der Wettbewerbsrunden stehen erfahrene Korrepetitor*innen für die Begleitung am Cembalo zur Verfügung. In der 3. Runde (Finale) musiziert das Leipziger Barockorchester als Begleitensemble. Alle Teilnehmenden haben die Möglichkeit, mit den Korrepetitor*innen zu proben.

Sehr gern kann für die 1. und 2. Runde auf eigene Kosten eine eigene Begleitung mitgebracht werden. Der Name der eigenen Begleiter*innen ist auf dem Anmeldeformular anzugeben. Im Fall, dass die angemeldete Begleitung nicht zum Wettbewerb anreisen kann, stehen die Korrepetitor*innen des Veranstalters als Ersatz zur Verfügung. Bei Verhinderung der eigenen Begleitung ist das Wettbewerbsbüro schnellstmöglich darüber zu informieren.

Für die Begleitung durch die Korrepetitor*innen des Veranstalters wird eine pauschale Aufwandsentschädigung von 25,00 EUR pro Runde erhoben. Diese Pauschale ist vor jeder Runde in bar zu entrichten.

Das Wettbewerbsbüro stellt allen Teilnehmenden kostenfrei Probenräume zur Verfügung. Probenzeiten sowie eine Einspielzeit mit den Korrepetitor*innen unmittelbar vor dem Auftritt sind gewährleistet. Proben- und Einspielräume sind mit einem gestimmten Cembalo ausgestattet.
 

INSTRUMENTE UND STIMMHÖHE

Teilnehmende müssen auf einem historischen Instrument (spätestens aus dem 18. Jahrhundert) oder einem Nachbau bzw. einer Stilkopie spielen. Dies gilt auch für Bögen und eine an der historischen Aufführungspraxis orientierte Besaitung. Eine Prüfung der Instrumente bleibt den Veranstaltern bzw. der Jury vorbehalten.

Ein zweimanualiges Cembalo wird vom Veranstalter bereitgestellt. Der Stimmton ist a1 = 415 Hertz (temperiert nach Vallotti).
 

REPERTOIRE UND VORTRAGSLÄNGE

Vorzubereiten sind, wenn nicht anders angegeben, vollständige Werke von Georg Philipp Telemann und seinen Zeitgenossen, wie sie in der Repertoireliste für die Kategorie historische Streichinstrumente des 13. Internationalen Telemann-Wettbewerbs angegeben sind. Diese Repertoireliste ist verbindlich und steht hier zum Download bereit. Alle Kompositionen sind in der Originalbesetzung oder gegebenenfalls in von den Komponisten vorgeschlagenen Alternativbesetzungen vorzutragen.

Die ausgewählten Wahlstücke für alle Runden sind bei der Anmeldung zum Wettbewerb mitzuteilen und bindend.

Für die einzelnen Runden sind folgende Zeiten verbindlich:

1. Runde: 15 Minuten
2. Runde: 20 Minuten
3. Runde (Finale): 30 Minuten

Die angegebenen Zeiten sind inklusive Stimmzeit zu verstehen. Das vorzubereitende Programm beträgt somit max. 65 Minuten.

Gegebenenfalls sind die angegebenen Kompositionen mit verkürztem Da capo und/oder ohne Wiederholungen zu spielen; die Jury behält sich ein Abbrechen des Vortrags oder das Auslassen einzelner Sätze vor.

Die Bekanntgabe der ausgelosten Wahlstücke erfolgt vor der Einspielzeit.
 

VORAUSWAHL

Unter allen Bewerber*innen wird eine Vorauswahl auf der Grundlage einer Videoaufnahme durchgeführt. Die Videoaufnahme ist zusammen mit den Anmeldeunterlagen bis einschließlich 6. Januar 2025 (Datum des Zeitstempels) online zu übermitteln.

Anforderungen an die Videoaufnahme:

  • Aufnahme eines Werkes von G. Ph. Telemann aus dem Wettbewerbsrepertoire der 2. Runde. Hinweis: Das gewählte Werk darf auch während des Wettbewerbs gespielt werden.
  • Eine gute Tonqualität wird vorausgesetzt.
  • Wählen Sie für die Aufnahme einen geeigneten Ort, keinen Raum mit zu viel Nachhall, sondern beispielsweise das Aufnahmestudio einer Hochschule.
  • Innerhalb der Aufnahme sind keine Schnitte erlaubt.
  • Wenn möglich, blenden Sie Ihren vollständigen Namen sowie den Titel des aufgezeichneten Werks ein.
  • Die Videodatei ist wie folgt zu benennen: Nachname_Vorname_ITW_ 2025_Strings

 
ABLAUF

Die Einschreibung muss persönlich am Freitag, dem 21. März 2025, zwischen 10:00 und 15:00 Uhr im Wettbewerbsbüro (Gesellschaftshaus Magdeburg, Schönebecker Straße 129, 39104 Magdeburg) erfolgen.

Der Wettbewerb wird in drei öffentlichen Runden im Schinkelsaal des Gesellschaftshauses Magdeburg ausgetragen.

Die Teilnahme erfolgt in alphabetischer Reihenfolge, wobei der Anfangsbuchstabe des (ersten) Nachnamens maßgebend ist. Das Wettbewerbsbüro ermittelt per Los, an welcher Stelle des Alphabets begonnen wird. Der/die beginnende Teilnehmende wird im Rahmen der Begrüßungsveranstaltung bekannt gegeben (Zeit und Ort siehe Zeitplan).

Im Anschluss an die Begrüßung werden der Ablauf der 1. Wettbewerbsrunde sowie die vorgesehenen Probenzeiten mit den Korrepetitor*innen im Wettbewerbsbüro per Aushang veröffentlicht.

 
ZEITPLAN

Einschreibung: Fr, 21. März.2025, 10:00-15:00 Uhr
Ort: Wettbewerbsbüro, Gesellschaftshaus Magdeburg, Schönebecker Straße 129

Eröffnung und Begrüßung: Fr, 21. März 2025, 17:00 Uhr
Ort: Gartensaal, Gesellschaftshaus Magdeburg

1. Runde: Sa, 22. März bis Mo, 24. März 2025
Bekanntgabe Teilnehmende 2. Runde: Mo, 24. März 2025 (ca. 4 Stunden nach Beendigung der 1. Runde)

2. Runde: Mi, 26. März bis Do, 27. März 2025
Bekanntgabe Teilnehmende Finale: Do, 27. März 2025 (ca. 3 Stunden nach Beendigung der 2. Runde)

Proben für das Finale: Fr, 28. März 2025

3. Runde (Finale): Sa, 29. März 2025

Bekanntgabe der Preisträger*innen: Sa, 29. März 2025 (ca. 2 Stunden nach Beendigung der 3. Runde)

Abschlusskonzert der Preisträger*innen: So, 30. März 2025, 11:00 Uhr

Die Preisträgerinnen und Preisträger des Wettbewerbs sowie die von der Jury ausgewählten Gewinnerinnen und Gewinner von Sonderpreisen sind verpflichtet, am Abschlusskonzert teilzunehmen.

 
MITSCHNITTOPTION

Das Finale oder das Abschlusskonzert werden voraussichtlich vom Rundfunk mitgeschnitten. Mit der Einschreibung übertragen die Wettbewerbsteilnehmenden sämtliche Rechte an der Verwertung des Mitschnitts zeitlich und räumlich unbefristet für eine uneingeschränkte Zahl von Übertragungen dem Veranstalter. Diese Rechteeinräumung beinhaltet das Recht zur Verwendung des Mitschnittes zur terrestrischen Ausstrahlung, zur Ausstrahlung über Satelliten, zum Streaming (auch Live-Stream), zur Bereitstellung in digitalen Kanälen und zur Nutzung im Web-Channel bzw. auf Social Media-Plattformen.

 
ANMELDUNG

Die Anmeldung ist online ab dem 1. November 2024 möglich und muss bis einschließlich Montag, dem 6. Januar 2025 (Datum des Zeitstempels) erfolgen.

Zur Anmeldung gehören:

  • Anmeldeformular (ausgefüllt und unterschrieben)
  • Wahlstücke pro Runde
  • Scan Reisepass oder Personalausweis
  • Nachweis über die musikalische Ausbildung (Immatrikulationsbescheinigung bei Studierenden, Scan Abschlusszeugnis bei Absolvent*innen)
  • Künstlerischer Lebenslauf (in tabellarischer Form)
  • Porträtfoto (druckfähig, mindestens 300 dpi) und Name der Fotografin/des Fotografen
  • Videoaufnahme für die Vorauswahl
  • Überweisung einer Anmeldegebühr in Höhe von 25 EUR.

Unvollständige Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

 
GEBÜHREN UND ZULASSUNG

Die Anmeldegebühr in Höhe von 25,00 EUR ist (als Nettobetrag für den Empfänger) bis Montag, 6. Januar 2025 einzuzahlen. Die Zahlung ist die Voraussetzung für die Teilnahme an der Vorauswahl.

Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 50 begrenzt. Entscheidend sind die Nominierung durch die Jury anhand der eingereichten Videoaufnahme sowie die Vollständigkeit der Anmeldungsunterlagen.

Eine Änderung der Wahlstücke kann nur in begründeten Ausnahmefällen und in Absprache mit der Wettbewerbsleitung erfolgen.

Das Wettbewerbsbüro bestätigt die Zulassung bis Freitag, 24. Januar 2025, per E-Mail. Nach Erhalt der Zulassung zum Wettbewerb und Einzahlung der Teilnahmegebühr sind Bewerbende zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt.

Die Teilnahmegebühr in Höhe von 100,00 EUR ist (als Nettobetrag für den Empfänger) bis Freitag, 14. Februar 2025 einzuzahlen.

Zahlungsbelege für die Anmelde- und Teilnahmegebühren sind per E-Mail an wettbewerb@telemann.de zu senden, um die fristgerechten Überweisungen nachzuweisen.

Bankverbindung für Anmelde- und Teilnahmegebühr (die Gebühren sind separat zu überweisen)

Empfänger: Internationale Telemann-Gesellschaft e.V.
IBAN: DE68 8105 3272 0031 2518 18
BIC: NOLADE21MDG
Bank: Stadtsparkasse Magdeburg
Verwendungszweck: 13. ITW Strings, Vorname + Nachname

Gehen die Zahlungen der Anmelde- und Teilnahmegebühren nicht fristgerecht ein, erlischt die Teilnahmeberechtigung. Die Anmelde- und Teilnahmegebühr wird im Falle eines Rücktritts nicht erstattet. Bei einer Teilnahmeverhinderung aus Krankheitsgründen (ärztliches Attest erforderlich) werden von der zu erstattenden Teilnahmegebühr 60,00 EUR Bearbeitungskosten einbehalten. Können Bewerber*innen aus Gründen höherer Gewalt nicht am Wettbewerb teilnehmen, ist das Wettbewerbsbüro umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Auch in diesem Fall werden 60,00 EUR Bearbeitungsgebühr einbehalten.

 
ALLGEMEINE SCHLUSSBESTIMMUNGEN

An‐ und Abreise, Unterkunft und Verpflegung werden von den Teilnehmenden selbst organisiert und bezahlt.

Teilnehmende des Finales erhalten einen Aufenthaltskostenzuschuss von 100,00 EUR.

Die Entscheidungen der Jury sind in allen Fällen nicht anfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Anmeldung erkennen Teilnehmende die Wettbewerbsbedingungen an.

Nach jeder Runde stehen den ausscheidenden Teilnehmenden Jurymitglieder für ein Gespräch zur Verfügung, ebenso nach der Bekanntgabe der Preisträger*innen. Bis zum Ausscheiden eines Teilnehmenden ist der Kontakt zu Jurymitgliedern untersagt. Fragen sind über das Wettbewerbsbüro an die Jury zu richten.

Teilnehmende stimmen mit ihrer Einschreibung Bild- und Tonaufnahmen seitens des Veranstalters sowie deren Verwendung für Pressezwecke, Dokumentation, Archiv, für Publikationen (online und print) sowie zur Verwendung auf Social-Media-Plattformen des Veranstalters zu.

 
Änderungen vorbehalten!

Ausschreibungsunterlagen und Repertoire zum Download